Lehrgangs- und Prüfungsordnung
1. LEHRGANGS- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR BASIS-DIPLOMLEHRGÄNGE MIT ABSCHLIESSENDER DIPLOM-PRÜFUNG
Stand: 3.10.2025
1.1 LEHRGANGSORDNUNG
1.1.1 Ziel des Lehrgangs
Die Basis-Diplomlehrgänge haben das Ziel, Teilnehmende in die Theorie und Praxis der Montessori-Pädagogik einzuführen und sie zu befähigen, im Sinne Montessoris in entsprechenden Montessori-Einrichtungen tätig zu sein. Sie stellen eine umfangreiche Zusatzausbildung zu einer pädagogischen Grundausbildung dar, ersetzen diese aber nicht. Die Lehrgänge schließen ab mit einer Prüfung und der Verleihung des Montessori-Diploms.
1.1.2 Teilnehmende
Der Lehrgang richtet sich vornehmlich an Erziehende, Lehrende, Sozialpädagog*innen und an alle Interessenten, die im Berufsfeld der Kindheitspädagogik oder in anderen pädagogischen Handlungsfeldern tätig sind oder tätig werden wollen.
1.1.3 Dozentinnen und Dozenten
Die Dozentinnen und Dozenten – Mitglieder der Dozentenkonferenz – besitzen das Montessori-Diplom und verfügen über mehrjährige Erfahrung in der Montessori-Praxis bzw. haben sich im Bereich der Theorie der Montessori-Pädagogik als wissenschaftlich fachkundig ausgewiesen. Sie sind verpflichtet, den Lehrgang entsprechend der Lehrgangsordnung durchzuführen.
1.1.4 Assistentinnen und Assistenten
An der Lehrgangsarbeit können Assistentinnen und Assistenten beteiligt sein.
1.1.5 Lehrgangsleitung
Die Lehrgangsleitung wird von der Dozentenkonferenz ernannt. Sie ist verantwortlich für die Planung und Durchführung des Lehrgangs.
1.1.6 Lehrgangsinhalte
Der Lehrgang umfasst eine grundlegende Einführung in folgende Bereiche:
- Theorie der Montessori-Pädagogik
- Didaktische Bereiche: Sinnesmaterial, Übungen des täglichen Lebens, Sprache, Mathematik, Geometrie, Musik
- Bereich „Kosmische Erziehung“
1.1.7 Dauer und Umfang des Lehrgangs
Der Lehrgang erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von 18 bis 24 Monaten. Er umfasst circa 300 Unterrichtseinheiten (Hospitationen sind eingeschlossen).
1.1.8 Hospitationen
Mindestens 10 Hospitationen in von der Deutsche Montessori-Vereinigung e.V.
anerkannten Kinderhäusern und Schulen. Die Hospitationen umfassen einen Zeitraum von
mindestens 2 Unterrichtseinheiten (90 Minuten). Die Hospitationsstätten werden durch die
Lehrgangsleitung benannt.
1.1.9 Verpflichtung der Lehrgangsteilnehmenden
- Regelmäßiger Besuch der Veranstaltungen (Nachweis über 5/6 der Veranstaltungen
inklusive Wiederholungswochenenden im Testatheft) - Studium der Literatur
- mindestens 10 Hospitationen in Montessori-Einrichtungen
- Hospitationsberichte: Verbindlich sind mindestens drei (3) Hospitationsberichte,
darunter eine (1) Einzelbeobachtung und eine (1) Gruppenbeobachtung - Arbeiten zu den Bereichen Sinnesmaterial, Übungen des täglichen Lebens,
Sprache, Mathematik und Geometrie - Nachweis über Teilnahme an der Veranstaltung zur „Kosmischen Erziehung“ und
zur Musik
1.1.10 Träger
Diplomlehrgänge der Deutschen Montessori-Vereinigung e.V. werden in der Regel in
Verbindung mit einem Träger durchgeführt (Volkshochschulen, Bildungswerke u.a.).
Diesem obliegt die organisatorische Abwicklung.
Die Deutsche Montessori-Vereinigung stellt die Lehrgangsleitung und das Dozententeam
und ist für den Lehrgangsinhalt verantwortlich. Gegenüber dem Träger ist die Deutsche
Montessori-Vereinigung e.V. nicht Vertragspartner. Verträge werden unmittelbar zwischen
dem Träger und den Dozentinnen und Dozenten abgeschlossen.
1.1.11 Haftung
Die Deutsche Montessori-Vereinigung e.V. haftet nicht für Personen- oder Sachschäden,
die Lehrgangsteilnehmende während der Lehrgänge oder im Zusammenhang mit den
Lehrgangsveranstaltungen erleiden, es sei denn, der oder die Lehrgangsteilnehmer*in kann
der Deutschen Montessori-Vereinigung e.V. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
1.2 PRÜFUNGSORDNUNG
1.2.1 Anmeldung, Zulassung
Lehrgangsteilnehmende melden sich mit einem Formblatt (11.5) unter Beifügung des Testatheftes zur Prüfung an.
1.2.2 Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Durchführung der schriftlichen Prüfung wird vom Lehrgangsteam festgelegt.
1.2.3 Mündliche Prüfung
Die Durchführung der mündlichen Prüfung wird vom Lehrgangsteam festgelegt.
1.2.4 Bewertung
Die Prüfung schließt ab mit der Bewertung „bestanden” oder „nicht bestanden”. In strittigen Fällen entscheidet die Prüfungskommission mit einfacher Mehrheit.
1.2.5 Nachprüfung
Teilnehmende, die einen Teilbereich nicht bestanden haben, können diesen Teil der Prüfung innerhalb eines Jahres wiederholen.
1.2.6 Diplom
Nach bestandener Prüfung erhalten Teilnehmende das Montessori-Diplom.
1.2.7 Prüfungskommission
Die Prüfungskommission setzt sich wie folgt zusammen:
- Lehrgangsleitung als Vorsitz
- Vertretung der Deutschen Montessori-Vereinigung e.V.
- acht Prüferinnen und Prüfer, zwei für jeden Fachbereich
1.2.8 Abweichungen
Abweichungen von der Lehrgangs- und Prüfungsordnung können nur nach Vereinbarung mit der Deutschen Montessori-Vereinigung e.V. getroffen werden.
1.2.9 Zuständigkeit, Rechtsweg
Die Prüfung wird von der Deutschen Montessori-Vereinigung e.V. abgenommen. Sie unterliegt keiner staatlichen Kontrolle. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Diese überarbeitete Lehrgangs- und Prüfungsordnung wurde am 15.01.2025 vom Vorstand der Deutsche Montessori-Vereinigung e.V. beschlossen und tritt ab sofort in Kraft.